Wie erhalte ich Ergotherapie?
Zur Kostenübernahme der Ergotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse / private Krankenversicherung benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung oder ein Privat-Rezept. Die Therapie sollte innerhalb von 28 Tagen, nach Ausstellung der Verordnung, begonnen werden.
Die Kosten der Behandlung trägt die Krankenkasse/Krankenversicherung. Erwachsene, die nicht privat versichert sind, tragen einen Eigenanteil von 10 % und 10,- € Rezeptgebühr. Diese Beträge leiten wir an Ihre Krankenkasse weiter. Es besteht die Möglichkeit sich von diesen gesetzlichen Zuzahlungen befreien zu lassen.
Informationen hierzu stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse hierüber Auskunft.
Sie wünschen - auch ohne ärztliche Verordnung - eine ergotherapeutische Behandlung? Hierzu benötigen Sie schriftlich eine Diagnose Ihres Arztes / Ihrer Ärztin oder Heilpraktikers /Heilpraktikerin und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Vordrucke hierzu stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Praxis für Ergotherapie und Kunsttherapie
DAGMAR TRAMPUSCH
Streitzeuggasse 6
50667 Köln
info@ergotherapie-trampusch.de
Fax: 0221 - 9926648