Wie erhalte ich Ergotherapie?

 

Zur Kostenübernahme der Ergotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse / private Krankenversicherung benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung oder ein Privat-Rezept. Die Therapie sollte innerhalb von 28 Tagen, nach Ausstellung der Verordnung,  begonnen werden.

 

Die Kosten der Behandlung trägt die Krankenkasse/Krankenversicherung. Erwachsene, die nicht privat versichert sind, tragen einen Eigenanteil von 10 % und 10,- € Rezeptgebühr. Diese Beträge leiten wir an Ihre Krankenkasse weiter. Es besteht die Möglichkeit sich von diesen gesetzlichen Zuzahlungen befreien zu lassen. 

Informationen hierzu stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse hierüber Auskunft.

 

Sie wünschen - auch ohne ärztliche Verordnung - eine ergotherapeutische Behandlung? Hierzu benötigen Sie schriftlich eine Diagnose Ihres Arztes / Ihrer Ärztin oder Heilpraktikers /Heilpraktikerin und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Vordrucke hierzu stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

 0179-4671206

0221- 25 92 47 90

 oder nutzen Sie mein

 

KONTAKTFORMULAR.

Hier finden Sie die Praxis

Praxis für Ergotherapie und Kunsttherapie

 

DAGMAR TRAMPUSCH

 

Streitzeuggasse 6

50667 Köln

 

info@ergotherapie-trampusch.de

Fax: 0221 - 9926648

Druckversion | Sitemap
© Praxis für Ergotherapie
Praxis für Ergotherapie Trampusch
Praxis für Ergotherapie Trampusch